Rassismus erkennen & richtig reagieren

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Der Begriff Rassismus ist nicht immer einfach zu greifen, da er weder rechtlich noch sprachlich eindeutig definiert ist. 
Rassistisch sind solche Ideologien oder Anschauungen, nach denen Menschen auf Basis von Merkmalen in verschiedene Gruppen eingeteilt und hierarchisch eingestuft werden. Hierzu können gehören:
  • Hautfarbe oder andere äußere Merkmale
  • Kultur
  • ethnische Herkunft
  • Nationalität
  • Sprache
  • Religion
Eine Einteilung nach derartigen Merkmalen kann bewusst stattfinden, sich aber auch in unbewussten Vorurteilen zeigen. Jede Handlung, die Menschen oder Menschengruppen aufgrund einer solchen Ideologie oder Vorurteilen benachteiligt oder schadet, ist Diskriminierung und verstößt gegen Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes sowie § 1 AGG.
Da rassistische Vorstellungen oft nicht bewusst vorliegen, kann auch rassistische Diskriminierung unbewusst geschehen. Beispiele für rassistische Diskriminierung sind:
  • Sie werden wegen Ihrer Herkunft von den Kolleg:innen ausgegrenzt.
  • Ein Kollege wird offenbar wegen seiner Hautfarbe nicht befördert, obwohl er über die notwendigen Qualifikationen verfügt.
  • Über die Religion einer Kollegin werden regelmäßig Witze gemacht.
Erlebt oder beobachtet man rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz, kann es mitunter schwerfallen, die richtige Reaktion auf das unangemessene Verhalten zu finden. Die nachfolgenden Tipps helfen, besser mit einer solchen Situation umzugehen.

Bei rassistischen Äußerungen wie Witzen, Beleidigungen oder Behauptungen im Gespräch:

  • Ruhe bewahren und durch Körpersprache Sicherheit und Präsenz signalisieren.
  • Bei Schimpfworten, Vorurteilen, Witzen und Beleidigungen Ablehnung ausdrücken und sich davon distanzieren.
  • Nicht von einer langen Liste an Behauptungen beirren lassen, stattdessen auf einzelne Äußerungen eingehen und argumentieren. Hierbei beharrlich bleiben.

Äußerungen hinterfragen:

  • Bei Behauptungen und angeblichen Fakten: "Woher wissen Sie das?" Wenn eine Quelle genannt wird, kann es ebenso sinnvoll sein, diese zu hinterfragen. Falls Sie über verlässliche Gegeninformationen verfügen, sollten Sie diese auf jeden Fall anführen.
  • Bei Witzen oder Verallgemeinerungen: "Ich verstehe den Zusammenhang nicht, können Sie mir das erklären?". Oft bemerken Personen, dass ein Witz rassistisch war, wenn sie gezwungen sind, diesen in anderen Worten wiederzugeben.

Bei rassistischen Forderungen: "Wie würde das denn genau funktionieren?"

  • Einbeziehen anderer anwesender Personen, z.B. durch das Aufgreifen ihrer Argumente oder das Fragen nach ihrer Meinung.
  • Das Gespräch oder die Situation verlassen, falls Sie gerade nicht darauf eingehen können oder möchten. Sie sollten dennoch zu einem späteren Zeitpunkt darüber reden oder den Vorfall wenigstens der Beschwerdestelle oder dem oder der Vorgesetzten melden, damit solche Dinge nicht mehr vorkommen.

Falls Sie regelmäßig rassistische Äußerungen oder Benachteiligungen erleben, sollten Sie weitergehende Maßnahmen ergreifen:

  • Unterstützung bei Kolleg:innen und/oder Vorgesetzten suchen
  • Vorfälle als Gedankenstütze und Beweismittel detailliert notieren (wer, wann, wo, was)
  • Falls vorhanden, den Betriebsrat informieren. Dieser ist nach BetrVG dazu verpflichtet, in dieser Situation zu unterstützen. Ist kein Betriebsrat vorhanden, den Arbeitgeber informieren. Nach AGG ist der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet, zu helfen und das Opfer zu schützen. Nutzen Sie hierfür bereitgestellte Hilfsangebote wie Diskriminierungsbeauftragte, Vertrauenspersonen oder Beratungen.
  • Öffentliche Angebote wie Hilfstelefone, Vereine oder Beratungsstellen nutzen, falls Sie sich damit wohler fühlen.
Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.