Was kann und muss ich tun, wenn ich Diskriminierung erlebe oder erfahre?

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Egal, ob als involvierte oder unbeteiligte Personen, als Mitarbeiter:in der LVM sind Sie dazu angehalten, jede Art von Diskriminierung so früh wie möglich anzusprechen und zu thematisieren. Dies umfasst Konflikte auf allen Ebenen des Unternehmens.
Wenn Sie diskriminierende Äußerungen am Arbeitsplatz erleben oder mitbekommen, kann es mitunter schwerfallen, die richtige Reaktion auf das unangemessene Verhalten zu finden. Im Folgenden erhalten Sie einige Hilfestellungen, wie sie mit solchen Situation umgehen können sowie eine Übersicht mit Ansprechpersonen, die Ihnen weiterhelfen können.
Bei diskriminierenden Äußerungen wie Witzen, Beleidigungen oder Behauptungen im Gespräch:
  • Ruhe bewahren und durch Körpersprache Sicherheit und Präsenz signalisieren.
  • Bei Schimpfworten, Vorurteilen, Witzen und Beleidigungen Ablehnung ausdrücken und sich davon distanzieren.
  • Nicht von einer langen Liste an Behauptungen beirren lassen, stattdessen auf einzelne Äußerungen eingehen und argumentieren. Hierbei beharrlich bleiben.
Äußerungen hinterfragen:
  • Bei Behauptungen und angeblichen Fakten: "Woher wissen Sie das?" Wenn eine Quelle genannt wird, kann es ebenso sinnvoll sein, diese zu hinterfragen. Falls Sie über verlässliche Gegeninformationen verfügen, sollten Sie diese auf jeden Fall anführen.
  • Bei Witzen oder Verallgemeinerungen: "Ich verstehe den Zusammenhang nicht, können Sie mir das erklären?". Oft bemerken Personen, dass ein Witz diskriminierend war, wenn sie gezwungen sind, diesen in anderen Worten wiederzugeben.
  • Bei diskriminierenden Forderungen: "Wie würde das denn genau funktionieren?"
  • Einbeziehen anderer anwesender Personen, z.B. durch das Aufgreifen ihrer Argumente oder das Fragen nach ihrer Meinung.
  • Das Gespräch oder die Situation verlassen, falls Sie gerade nicht darauf eingehen können oder möchten. Sie sollten dennoch zu einem späteren Zeitpunkt darüber reden oder den Vorfall wenigstens der Beschwerdestelle oder dem oder der Vorgesetzten melden, damit solche Dinge nicht mehr vorkommen.
Falls Sie regelmäßig diskriminierende Äußerungen erleben oder benachteiligt werden, sollten Sie weitergehende Maßnahmen ergreifen:
  • Unterstützung bei Kolleg:innen und/oder Vorgesetzten suchen
  • Wenden Sie sich an eine der hier aufgeführten Ansprechpersonen (z.B. die Sozialberatung) um eine erste Einschätzung oder Beratung zu erhalten. Wenn Sie eine formelle Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle (Andrea Seidel und Dr. Manuel Foppe) wenden.
  • Vorfälle als Gedankenstütze und Beweismittel detailliert notieren (wer, wann, wo, was)
  • Den Betriebsrat informieren. Dieser ist nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) dazu verpflichtet, in dieser Situation zu unterstützen. Nach AGG ist der Arbeitgeber ebenfalls dazu verpflichtet, zu helfen und Sie zu unterstützen. Wenn Sie eine formelle Beschwerde einreichen möchten, können Sie sich an die AGG-Beschwerdestelle wenden.
  • Öffentliche Angebote wie Hilfstelefone, Vereine oder Beratungsstellen nutzen, falls Sie sich damit wohler fühlen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Antidiskriminierungs- und Antibelästigungsrichtlinie:
Dieser Artikel wurde von LVM (Innendienst) erstellt und zuletzt am aktualisiert.